Notare werden nach strengen Kriterien und in begrenzter Zahl vom zuständigen Justizminister ernannt. In Deutschland amtieren derzeit ca. 8.000 Notare neben etwa 160.000 Rechtsanwälten. Anders als Rechtsanwälte sind sie Träger eines öffentlichen Amtes und haben die Pflicht, neutral und verschwiegen zu sein. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt, der in der Regel die Interessen nur einer Partei vertritt, berät der Notar alle Parteien unparteiisch, z.B. bei Grundstückskaufverträgen oder in Erbangelegenheiten wie Testamenten und Erbverträgen.


Als Anwaltsnotar trenne ich daher meine Arbeit als Rechtsanwalt strikt von der als Notar. Sie können gleich zu Beginn der Beratung entscheiden, ob Sie meine Dienste als Rechtsanwalt oder Notar in Anspruch nehmen möchten. Auf eine umfassende und kompetente Beratung können Sie sich verlassen.


Die Beratung durch Notare ist gut, die Beurkundung ist noch besser. Was bei einem Notar beurkundet worden ist, kann Ihnen niemand streitig machen. Diese Sicherheit beruhigt und lässt Sie in Frieden leben, im Geschäfts- und im Privatleben. Das ist unabhängig davon, ob Sie verheiratet oder ledig sind, ob Sie erben oder vererben. Ich berate Sie daher kompetent und umfassend, zeige Alternativen auf, schlage Lösungen vor und entwerfe die erforderlichen Erklärungen und Verträge. Dabei unterstehe ich der staatlichen Aufsicht durch die Landes-justizverwaltung.


So bin ich Ihnen behilflich z.B. bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, bei Kaufverträgen von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Erbbaurechten, Schenkungs-verträgen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und Altersvorsorge- Regelungen wie Vollmachten und Patientenverfügungen.

Notar

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Jens Oliver Wozniak

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